International ist wissenschaftlich erwiesen, dass Schutzimpfungen neben dem Zugang zu medizinischer Grundversorgung und sauberem Wasser der wichtigste Grund für den Rückgang der Säuglingssterblichkeit, die Zunahme der Lebenserwartung und den Rückgang vieler übertragbarer Krankheiten sind.
Interessant ist vor allem, dass die meisten Impfungen nicht nur die geimpften Kinder selbst schützen, sondern bei genügend hoher Beteiligung Ausbrüche der geimpften Krankheiten verhindert werden können, weil zu wenige empfängliche Personen vorhanden sind. Durch diese sogenannte „Herdenimmunität“ leben auch diejenigen, die nicht geimpft werden, im Schutz der geimpften Mehrheit Infektionsfrei.
Das Robert Koch Institut hat eine die StIKO (Ständige Impfkommission) eingerichtet, die alle Impfaktivitäten und Krankheitsaufkommen kontrolliert, bewertet und beurteilt. Jährlich wird ein Impfkalender für Säuglinge, Kinder, Jugendliche und Erwachsene erstellt, in dem die empfohlenen Standardimpfungen anhand dieser Daten aufgeführt werden. Um die Zahl der Injektionen möglichst gering zu halten, werden hauptsächlich Kombinationsimpfstoffe eingesetzt. Diese sind im Impfkalender in Monaten und Jahren angegeben.
Für einen dauernden Impfschutz ist es sehr wichtig bei der sogenannten Grundimmunisierung die empfohlenen Mindestabstände zwischen den Impfungen nicht zu unterschreiten. Dies sind in der Regel sechs Wochen. Grundsätzlich sollte bei jedem Kinderarztbesuch die Impfdokumentation (Impfausweis und/oder EDV-System) auf fehlende Impfungen überprüft und ggf. nachgeholt werden. In der frühen Kindheit besteht eine besondere Gefährdung. Aus diesem Grund sollten empfohlene Impfungen für Säuglinge als Grundimmunisierung im Alter zwischen 14 und 23 Monaten abgeschlossen sein. Spätestens bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind versäumte Impfungen nachzuholen.
Folgende Impfungen werden zurzeit empfohlen:
Durch die sich stetig entwickelnde Erkenntnislage zur Covid-19-Schutzimpfung, leiten wir hier auf die Empfehlung der STIKO (Ständige Impfkommission) weiter:
RKI-Faktenblatt zur COVID-19-Impfung bei Kindern und Jugendlichen
Bei der Diphtherie handelt es sich um eine akute, ansteckende Infektionskrankheit durch eine Infektion der oberen Atemwege.
Diese kann zu lebensbedrohlichen Komplikationen und Spätfolgen führen. Eine schützende Impfung ist verfügbar.
Ab einem Alter von fünf Jahren wird bei Auffrischimpfungen und zur Grundimmunisierung ein Impfstoff mit reduziertem Diphtherietoxoid-Gehalt (d) verwendet,
in der Regel kombiniert mit Tetanustoxoid und Pertussis-Antigen oder weiteren indizierten Antigenen.
FSME (Frühsommermeningoenzephalitis)
FSME-Erkrankungen verlaufen bei Kindern i.d.R. leichter als bei Erwachsenen, meistens als Meningitis (selten als Enzephalitis).
Bei einer Impfung für Kinder unter drei Jahren wird empfohlen diese besonders gut zu überprüfen. Hierbei spielen die sogenannten Risikogebiete in Deutschland eine wesentliche Rolle.
Diese sind zurzeit in der Saison von April – November folgende Bundesländer:
Baden-Württemberg, Bayern (außer dem größten Teil Schwabens und dem westlichen Teil Oberbayerns), Hessen (Landkreise Odenwald, Darmstadt-Dieburg, Bergstraße, Marburg-Biedenkopf,
Groß-Gerau, LK und SK Offenbach, Main-Kinzig-Kreis und der Stadtkreis Darmstadt), Rheinland-Pfalz (Landkreis Birkenfeld), Saarland (LK Saar-Pfalz-Kreis),
Thüringen (Landkreise Saale-Holzland-Kreis, Saale-Orla-Kreis, Saalfeld-Rudolstadt, Hildburghausen, Sonneberg und die Stadtkreise Jena und Gera)
Tipp: Falls Ihr Wohnort in einem als Risikogebiet ausgewiesenen Landkreis liegt, übernehmen die Krankenkassen normalerweise die Kosten für die FSME-Impfung.
Haemophilus influenzae Typ b (Hib)
Die invasive Haemophilus-influenzae-b-Infektion ist eine der schwersten bakteriellen Infektionen in den ersten fünf Lebensjahren.
Der Erreger kommt nur beim Menschen vor und findet sich vor allem auf den Schleimhäuten der oberen Atemwege. Ab dem vollendetem zweiten Lebensmonat erfolgen
in Deutschland bisher meist drei Impfungen im Abstand von vier Wochen mit Kombinationsimpfstoffen, im 11. bis 14. Lebensmonat dann eine vierte Impfung.
Bei verspäteter erster Impfung ab dem ersten Lebensjahr erfolgt noch nur eine Impfung
Eine Wiederimpfung 10 Jahre nach einer erfolgtem Impfung im Säuglingsalter ist derzeit für Kinder und Jugendliche, die keiner Risikiogruppe angehören, nicht generell empfohlen.
HPV (Humane Papillomviren)
Zur Reduktion des Risikos an den Gebärmutterhalskrebs zu erkranken empfiehlt die STIKO eine generelle Impfung gegen humane Papillomviren (Typen HPV 16, 18) für alle Mädchen im Alter von 12 bis 17 Jahren.
Die Impfung mit 3 Dosen sollte vor dem ersten Geschlechtsverkehr abgeschlossen sein. Die genaue Dauer der Immunität nach Verabreichung aller Impfstoffdosen ist derzeit noch nicht bekannt.
Achtung: Diese Impfung schützt nicht gegen alle humane Papillomviren, so dass Früherkennungsmaßnahmen - auch nach der Impfung - dringend empfohlen werden!
Diese Impfung wird von der STIKO jährlich neu im Herbst für Kinder, Jugendliche und Erwachsene empfohlen.
Vor allem für Kinder die infolge eines Grundleidens, wie z. B. chronische Krankheiten der Atmungsorgane gesundheitlich verstärkt gefährdet sind.
Masern, Mumps, Röteln (MMR)
Im Alter von 11 - 14 Monaten sollte diese Impfung mit einem Kombinationsimpfstoff durchgeführt werden. Bis zum Ende des zweiten Lebensjahres
findet dann eine zweite Impfung statt. Bei Besuch eines Vorkindergarten/ Tagesmutter o.ä. frühkindliche Betreuungsangebote, ist eine Impfung
auch ab dem neunten Lebensmonat möglich, wobei die Nachimpfung dann gleich zu Beginn des zweiten Lebensjahres durchgeführt werden muss, da
eventuelle übertragene Antikörper der Mutter im ersten Lebensjahr die Impfviren neutralisieren könnten.
Meningokokken der Serogruppe C
Für alle Kinder ab dem zweiten Lebensjahr empfiehlt die STIKO die Impfung gegen Meningokokken der Serogruppe C mit einem angepassten Meningokokken-C-Impfstoff.
Bis zum 18. Geburtstag sollte eine versäumte bzw. fehlende Impfung nachgeholt werden.
Pertussis (aP) (Keuchhusten)
Die Grundimmunisierung der Säuglinge beginnt so früh wie möglich ab dem zweiten Lebensmonat und sollte dann zeitgerecht fortgeführt werden.
Eine Auffrischung wird mit fünf bis sechs Jahren und neun und 17 Jahren empfohlen. Ab dem Alter von fünf bis sechs Jahren werden Impfstoffe
mit einem reduziertem Pertussis-Antigengehalt (Tdap oder Tdap-IVP) verwendet. Durch Pertussis-Häufungen kann auch bei vollständig geimpften
Kindern und Jugendlichen, die mit engem Kontakt zu Erkrankten Personen im eigenen Haushalt oder in besuchten Gemeinschaftseinrichtungen haben,
eine Impfung erwogen werden, wenn die letzte Impfung länger als fünf Jahre zurückliegt.
Speziell vor Geburt eines Kindes bzw. für Frauen im gebärfähigen Alter sollte überprüft werden, ob eine Impfung innerhalb der vergangenen 10 Jahre gegen Pertussis
für enge Kontaktpersonen des Neugeborenen besteht. Jede Auffrischung mit Tetanus (Td) - auch im Verletzungsfall - sollte Anlass sein, eine mögliche Indikation
einer Pertussis-Impfung zu überprüfen und ggf. einen Kombinationsimpfstoff (Tdap) einzusetzen.
Die Grundimmunisierung gegen Pneumokokken soll zum frühestmöglichen Zeitpunkt (für alle Kinder bis 24 Monate) erfolgen,
da diese nur bis zum zweiten Geburtstag nachgeholt werden kann.
Poliomyelitis (IPV/Kinderlähmung)
Zum Schutz vor Poliomyelitis wird heute ein zu injizierender Impfstoff (IPV = inaktivierte Polio-Vakzine) empfohlen,
ggf. als Kombinationsimpfstoff. Eine Auffrischung erfolgt dann im Alter von 9 - 17 Jahren mit einem Impfstoff, der IPV enthält.
Muss bis zum Alter von 24 bzw. 32 Lebenswochen abgeschlossen sein. Die Impfung gegen RV ist eine Schluckimpfung mit einem Lebendimpfstoff. Je nach verwendetem
Impfstoff werden ab dem Alter von sechs Wochen zwei bzw. drei Dosen bis zum Alter von 16 bzw. 22 Wochen verabreicht.
Die STIKO empfiehlt dringend, die Impfserie frühzeitig, spätestens bis zum Alter von 12 Wochen, zu beginnen.
Die erste Dosis der Impfung gegen Varizellen wird in der Regel im Alter von 11 bis 14 Monaten durchgeführt,
gemeinsam (an verschiedenen Körperstellen) mit der ersten MMR-Impfung oder frühestens vier Wochen nach dieser.
Die zweite Impfung sollte dann im Alter von 15 – 23 Monaten verabreicht werden und kann mit einem MMRV-Kombinationsimpfstoff erfolgen.
Allgemeiner Tipp
Der Kinderarzt ist in Deutschland für die Impfaufklärung und Beratung zuständig. Deshalb sollten Sie jeden Besuch beim Kinderarzt nutzen, den Impfpass Ihres Kindes überprüfen zu lassen. Planen Sie eine Reise in ferne Länder? Dann denken Sie rechtzeitig auch an notwendige und empfohlene Indikationsimpfungen wie z.B. Hepatitis A. Hier gibt es internationale Gesundheitsvorschriften (z. B. Gelbfieber-Impfung).
Impfkalender Robert Koch Institut
Den aktuellen Impfkalender des Robert Koch Instituts finden Sie unter:
www.rki.de
Literaturempfehlung
HEININGER; Ulrich (2009) Handbuch Kinderimpfung: Die kompetente Entscheidungshilfe für Eltern ISBN: 978-3424150025