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Gesundheit

Gesundheitsprävention

Ernährung, Bewegung und Impfung sind die Hauptpfeiler von Gesundheitspräventionsprogrammen der Krankenkassen für Kinder. Der Leitfaden Prävention vom  GKV-Spitzenverband (Gemeinschaftsverband der Krankenversicherungen)  legt verbindlich Leistungen der sogenannten Primärprävention für Kinder fest. Diese Leistung ist gesetzlich im V. Sozialgesetzbuch (§ 20 SGB V) gefordert und muss von allen Krankenkassen vor Ort angeboten und durchgeführt werden. Bei diesen vorbeugenden Programmen für Kinder sollen die Versicherten wie folgt unterstützt werden:

  • Krankheitsrisiken möglichst früh zu erkennen
  • Krankheitsrisiken vorzubeugen
  • Potentziale zu erkennen
  • Ressourcen zu stärken und zu benutzen


Dabei gibt es einerseits Leistungen die sich direkt an die versicherten Kinder richten, wie z.B. Kursangebote und Seminare oder auch Sportangebote (z. B. Geldrückerstattung bei Besuch von Sportgruppen o. ä.) und andererseits „Gesundheitsaktionen“ im Lebensumfeld der Menschen, wie zum Beispiel Aktionstage in den Innenstädten oder Stadtteilfesten u. ä..

Diese Kategorien werden von Krankenversicherungen als gesundheitsvorbeugende Leistungen für Kinder angeboten:

Bewegungsgewohnheiten

Reduzierung von Bewegungsmangel durch gesundheitssportliche Aktivität, Vorbeugung und Reduzierung spezieller gesundheitlicher Risiken durch geeignete verhaltens- und gesundheitsorientierte Bewegungsprogramme

Ernährung

Vermeidung von Mangel- und Fehlernährung, Vermeidung und Reduktion von Übergewicht, Stressmanagement, Förderung von Stressbewältigungskompetenzen, Förderung von Entspannung

Um die optimale und normale Entwicklung des Kindes und Jugendlichen beurteilen zu können, führen Kinder- und Jugendärzte sogenannte Vorsorgeuntersuchungen durch, die durch ein Vorsorgeheft dokumentiert werden und selbstverständlich durch die Krankenkassen kostenfrei sind. In den meisten Bundesländern sind Vorsorgeuntersuchungen verpflichtend und werden bei nicht Einhaltung der Terminintervalle durch den Kinderarzt angemahnt. Die Vorsorgeuntersuchungen sind in folgenden Zeitintervallen durchzuführen:


U1: direkt nach der Entbindung (gelbes Vorsorgeheft)
  • Überprüfung der vitalen Funktion Abhören und Tasten (Atmung, Herztätigkeit, Bewegung, Reflexe)
  • Betrachtung Hautfarbe, Ödeme, Blutungen, Geburtsverletzungen, Angiome, Symmetrie und Beschaffenheit der Fontanellen, Augen, Ohren und des Mundes sowie der Extremitäten (Fußstellung, Faltenasymmetrien), Gelenke, Wirbelsäule
U2: 3. bis 10. Lebenstag (gelbes Vorsorgeheft)
  • Beurteilung von Haut, Organen, Geschlechtsteilen
  • Blutentnahme zum Screening auf verschiedene angeborene behandelbare Stoffwechselkrankheiten und Hormonstörungen.
  • Hörtest (ein frühes Erkennen einer Hörstörung bietet die Möglichkeit, das betroffene Kind in seiner sozialen und emotionalen Entwicklung nachhaltig zu fördern und Sprachentwicklungsstörungen zu vermeiden)
  • Information und ggf. Durchführung mit Einverständnis der Eltern über Rachitis- und Kariesprophylaxe mit Vitamin-D Präparaten
  • Beratung über eine optimale Schlafumgebung zur Vorbeugung gegen plötzlichen Kindstod
U3: 4. bis 5. Lebenswoche (gelbes Vorsorgeheft)
  • Überprüfung von Körperfunktionen
  • Hörvermögen
  • das sogenannte Neugeborenen-Hüftscreening (Hüftultraschall), um eine Hüftdysplasie zu diagnostizieren (bei 1–3 % aller Neugeborenen).
U4: 3. bis 4. Lebensmonat (gelbes Vorsorgeheft)
In U4-U7 wird das Hauptaugenmerk auf die zeitgerechte körperliche Entwicklung des Kindes gelegt, um beispielsweise zerebrale Bewegungsstörungen aufzudecken. Außerdem findet hier durch den Kinderarzt eine Beratung und Information über zeitgerechte Impfungen statt.
U5: 6. bis 7. Lebensmonat (gelbes Vorsorgeheft)
In U4-U7 wird das Hauptaugenmerk auf die zeitgerechte körperliche Entwicklung des Kindes gelegt, um beispielsweise zerebrale Bewegungsstörungen aufzudecken. Außerdem findet hier durch den Kinderarzt eine Beratung und Information über zeitgerechte Impfungen statt.
U6: mit einem Jahr (gelbes Vorsorgeheft)
In U4-U7 wird das Hauptaugenmerk auf die zeitgerechte körperliche Entwicklung des Kindes gelegt, um beispielsweise zerebrale Bewegungsstörungen aufzudecken. Außerdem findet hier durch den Kinderarzt eine Beratung und Information über zeitgerechte Impfungen statt.
U7: mit 2 Jahren (gelbes Vorsorgeheft)
In U4-U7 wird das Hauptaugenmerk auf die zeitgerechte körperliche Entwicklung des Kindes gelegt, um beispielsweise zerebrale Bewegungsstörungen aufzudecken. Außerdem findet hier durch den Kinderarzt eine Beratung und Information über zeitgerechte Impfungen statt.
U7a: mit 3 Jahren (gelbes Checkheft oder - falls noch nicht enthalten -  ein extra Blatt darin (seit 01.07.2008)
  • Erkennen und Behandlungseinleitung von allergischen Erkrankungen
  • Sozialisations- und Verhaltensstörungen
  • Übergewicht
  • Sprachentwicklungsstörungen
  • Zahn-, Mund- und Kieferanomalien
U8: mit 4 Jahren (gelbes Vorsorgeheft)
  • Überprüfung der  Beweglichkeit und Koordinationsfähigkeit des Kindes sowie Reflexe, Muskelkraft, Aussprache und der Zahnstatus
U9: mit 5 Jahren (gelbes Vorsorgeheft)
  • Findet im Jahr der  Einschulung statt.
  • Tests auf Koordinationsfähigkeit (Grob- und Feinmotorik)
  • Sprachverständnis sowie das Hör- und Sehvermögen.
U10: mit 7 bis 8 Jahren (grünes Checkheft)
  • Erkennen und Behandlungseinleitung von umschriebenen Entwicklungsstörungen (z. B. Lese-Rechtschreib-Rechenstörungen), Störungen der motorischen Entwicklung und Verhaltensstörungen (z. B. ADHS)
U11: mit 9 bis 10 Jahren (grünes Checkheft)
  • Erkennen und Behandlungseinleitung von Schulleistungsstörungen
  • Sozialisations- und Verhaltensstörungen
  • Zahn-, Mund- und Kieferanomalien
  • gesundheitsschädigendem Medienverhalten
J1: mit 12 bis 14 Jahren (gesonderter Dokumentationsbogen)
Bei dieser Jugendgesundheitsuntersuchung werden diese Schwerpunkte beachtet:

  • neu aufgetretene Haltungsanomalien
  • Kontrolle des Impfstatus
  • Strumaprophylaxe (Schilddrüsenkontrolle)
  • Blutdruck
  • besondere familiäre Situationen
  • schulische Entwicklung
  • das Gesundheitsverhalten und die Motorik werden erfasst
  • Pubertätsentwicklung und Sexualverhalten werden besprochen
J2: mit 16 bis 17 Jahren (grünes Checkheft)
  • Erkennen und Behandlungseinleitung von Pubertäts- und Sexualitätsstörungen
  • Haltungsstörungen
  • Kropfbildung
  • Diabetes-Vorsorge
  • Sozialisations- und Verhaltensstörungen
  • Begleitende Beratung bei der Berufswahl